Unter Berücksichtigung der 13. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie nachfolgend die Regelungen für das Haus Rotbuche:
- Terminabsprache für jeden Besuch dringend erbeten (telefonisch nur bei der Verwaltung unter Tel. 0421 8989790
- Besuchszeiten von 10:00 bis 18:00 Uhr
- Symptomfreiheit von Ihnen sowie von Ihrem Angehörigen (Bewohner)
- Anmeldung und Registrierung der Besucher beim „Check-In“ in der Einrichtung, ebenso beim Verlassen
- Einweisung aller Beteiligten in die aktuellen Hygienemaßnahmen
- Sie haben für die Dauer des Besuches einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Begleitung des Besuchers zum Bewohner ausschließlich durch das Personal, auch beim Verlassen
- Es soll ermöglicht werden, dass jeder Bewohner täglich Besuch erhalten kann
- Besuche im Außengelände sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewünscht, aber auch hierfür gelten die o.g. Regeln
- Die o.g. Regeln sind zum Schutze aller Beteiligten unbedingt einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung / Verstößen kann die Einrichtung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Besuche temporär untersagen.