Einleitung
Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der 13. Corona Verordnung des Senats abermals deutlich gelockert. Das teilte Sozialstaatrat Jan Fries im Anschluss an die Sitzung des Senats mit (28. Juli 2020). Danach haben Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege grundsätzlich Anspruch auf Besuch.

Vor dem Hintergrund der ab dem 11.08.2020 geplanten Lockerung der Besuchsregelungen können wir, die Verantwortlichen unserer Pflegeeinrichtung, den Schutz vor Corona-Ausbrüchen bei den Bewohner/Innen und Mitarbeitenden nicht mehr gewährleisten.

Die weltweite Pandemie mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 ist weiterhin nicht gebannt und die Anzahl der Infizierten Menschen immer noch bzw. wieder zunehmend.

Besonders die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen sind dabei eine besonders gefährdete Gruppe; ihr Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist überdurchschnittlich hoch.

Wir bitten daher um Verständnis, dass ein Besuch in unserer Einrichtung nur unter strikter Einhaltung der nachfolgenden Regeln möglich ist:

Ziel

Das Konzept soll zur Transparenz und zur Orientierung aller Interessenspartner dienen.

Für unsere Mitarbeiter bildet dieses Besucherkonzept den theoretischen Handlungsrahmen.

Geltungsbereich

Das Besucherkonzept gilt für die SR Haus am Sodenmattsee 2 , Zwischen Dorpen 1 ,

283259 Bremen

Inhalte der Besuchsregeln

  1. Terminabsprache mit der Einrichtungsleitung oder deren Vertretung für den Besuch bleibt weiterhin bestehen
  2. Symptomfreiheit der jeweils zu besuchenden Bewohnerin oder des Bewohners und der Besucherin oder des Besuchers, der Besuch ist nur möglich, wenn aktuell weder Verdachts-noch bestätigte COVID – 19 Fälle in der Einrichtung vorhanden sind.
  3. Anmeldung und Registrierung der Besuche durch die Einrichtung, bei Betreten und Verlassen der Einrichtung werden die Besucherinnen oder Besucher mit Besuchsdatum, Besucherinnen oder Besuchernamen, Bewohnerinnen- oder Bewohnernamen sowie Kontaktdaten erfasst; die Daten werden 14 Tage nach Außerkrafttreten dieser Verordnung gelöscht,
  4. Einweisung von Bewohnerinnen oder Bewohnern und Besucherinnen oder Besuchern in Hygienemaßnahmen, Dokumentation der durchgeführten Einweisungen in die Hygienemaßnahmen,
    gilt für Besucherinnen oder Besucher und Bewohnerinnen oder Bewohner entsprechend, (Tragen vom Mund-Nasen-Schutz)
  5. Das Abstandsgebot von 1,50 m für nahe Angehörige (Ehe,- u. Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister der Bewohner, sowie deren Kinder) ist aufgehoben, sofern diese einen Mund,- Nasenschutz tragen und die Regeln der Händedesinfektion beachten.
  6. Für alle Anderen und zu allen anderen Personen gilt die Abstandsregel von 1,50 m weiterhin.
  7. Kontaktaufnahme erfolgt in Begleitung des Personals,
  8. Speisen dürfen mitgebracht werden; der Verzehr von Speisen und Getränken ist während des Besuches erlaubt,
  9. Die Beschränkung von 2 Stunden täglich Besuch und eine einzelne Person im Verlauf einer Woche fallen weg, die Person im Laufe der Woche kann wechseln. Die Besucheranzahl ist auf maximal eine Person pro Tag pro Bewohner begrenzt. Ausnahmen nach Absprache mit der Einrichtungsleitung
  10. Für den Besuch braucht kein separates Besucherzimmer zur Verfügung stehen, wird in den meisten Fällen dann im Freien stattfinden.
  11. Erlaubt ist weiter der Kontakt der Bewohnerinnen oder Bewohnern mit einer Besucherin oder einem Besucher im Außengelände der Einrichtung, bei Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Abstandsregeln, der Hygienevorschriften und unter den Auflagen der Leitung der Einrichtung.
  12. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Hygienische Anforderungen:

Desinfektionsmittel für Händehygiene wird von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Mund-Nasen-Schutz wird von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Besucherbox:

Alternativ stellt die SR Haus am Sodenmattsee 2 den Besuchern eine separate Besucherbox zur Verfügung.

Die Besucherbox ist mit einer Abtrennung durch eine Schutzscheibe ausgestattet.

Besuchsablauf:

Damit der, zur Zeit noch leistbare, bestmögliche Schutz vor einer Covid-19 Infektion, für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden kann, sind Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Einrichtungsleitung oder deren Vertretung möglich.

Zudem ist eine zahlenmäßige Begrenzung der Besucherzahl auf 1 Person pro Tag (Ausnahmen werden nur in Absprache mit der Einrichtungsleitung erfolgen) erforderlich, damit das Personal der Einrichtung die Aufgaben erfüllen kann.

Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen können wir nicht allen die Besuche ermöglichen.

Die Einrichtung dokumentiert jeden Besuch, um eine Kontaktpersonennachverfolgung gewährleisten zu können. Dabei müssen der Name des Besuchers, das Datum und die Uhrzeit des Besuchs und der Name des besuchten Heimbewohners erhoben werden.

  • Bitte desinfizieren Sie die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Händedesinfektionsmittel.
  • Besucher meldet sich vor der vereinbarten Besuchszeit am Haupteingang der Einrichtung.
  • Das Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Die Besucherin/ der Besucher wird vom Personal zu seiner Angehörigen/seinem Angehörigem begleitet oder dieser wird zu dem Besucher begleitet.
  • Kein Körperkontakt! Keine Umarmungen, Küsse, Händeschütteln etc
  • Während des gesamten Besuches ist eine Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung (Maske) zu tragen.
  • Die Besuche finden ausschließlich im Außenbereich oder in der Besucherbox statt.
  • Der Zutritt zu den Wohnbereichen ist nicht erlaubt!
  • Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Nach der Beendigung des Besuches führt dieser mit dem bereit stehenden Desinfektionsmittel die Händehygiene durch und meldet sich beim Personal ab, so dass die Beendigung der Besuchszeit dokumentiert werden kann.

Die Besucherin / der Besucher läuft zu keiner Zeit alleine durch die Einrichtung. Bei Wünschen und Fragen stehen unsere Mitarbeiter selbstverständlich zur Verfügung.

Mitgeltende interne und externe Dokumente

Interne Dokumente

Folgende interne Dokumente ergänzen dieses Hygienekonzept bzw. enthalten weiterführende Regelungen

• An -und Abmeldeformular

Schlusswort

Wir, die Mitarbeiter der SR Haus am Sodenmattsee 2 danken Ihnen für das uns bisher entgegengebrachte Vertrauen. Uns ist voll umfänglich bewusst wie schwer es für sie Alle ist, dass sie nicht wie in der Vergangenheit, ihre Angehörigen sehen können, wann Sie wollen. Wir haben die bisherige schwierige Zeit, während der immer noch anhaltenden Corona Pandemie, gut gemeistert und haben alles Erdenkliche getan, dass es Ihren Angehörigen gut geht und sie sich bei uns wohl fühlen. Wir werden auch weiterhin, alles uns Mögliche tun , dass dies so bleibt. Ich kann sie nur bitten sich an das neue Besuchskonzept für unsere Einrichtung zu halten, im Sinne ihrer Angehörigen und meiner Mitarbeiter.

Vielen herzlichen Dank

Tatjana Bastron

Einrichtungsleitung